Wie gestalten sich Trauerfeiern in....?
BAD SODEN, EDDERSHEIM, FRANKFURT MIT ZEILSHEIM, SINDLINGEN, HÖCHST U.A., HATTERSHEIM, HOCHHEIM UND MASSENHEIM, HOFHEIM AUCH MIT DEN FRIEDHÖFEN IN MARXHEIM, DIEDENBERGEN, LANGENHAIN, WILDSACHSEN, WALLAU, LORSBACH, KELKHEIM, KRIFTEL, OKRIFTEL, WIESBADEN MIT DEN FRIEDHÖFEN IN BRECKENHEIM, NORDENSTADT, DELKENHEIM, IGSTADT, SÜDFRIEDHOF U.A.

Die neuen / alten Regelungen seit dem 24. April 2021 gemäß § 28 Infektionsschutzgesetz
Maßnahmen und Verhalten bei Trauerfeiern im Zuge des Infektionsschutzes vor dem Covid19-Virus auf den Friedhöfen, auf denen wir Trauerfeiern organisieren:

Liebe Angehörige,

liebe Kunden,

leider liegt uns z.Zt. nicht von jedem Friedhof eine aktualisierte Anordnung vor. Jedoch gilt nach Novellierung des Infektionsschutzgesetzes dieses Bundesgesetz und regelt das Verhalten bei Eintreten bestimmter Parameter.

Desweiteren sind die Anordnungen der Länder und Kommungen ebenso maßgeblich, wenn sie das Infektionsschutzgesetz durch z.B. örtliche Gegebenheiten strenger interpretieren. Daher bitten wir weiterhin um die Beachtung der Regelungen der einzelnen Friedhöfen.

Grundsätzlich ist auch auf den Friedhöfen das Tragen einer Mund-und Nasenmaske der Standards FFP2, KN95 oder N95 verpflichtend.

Hier können Sie das Infektionsschutzgesetz nachlesen. 

Aktuelle Regelungen des Landes Hessen finden Sie hier: www.hessen.de.

www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen 

Aktuelle Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Main-Taunus-Kreises (www.mtk.org), des Landes Hessen (www.hessen.de), des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (www.soziales.hessen.de) sowie des Robert-Koch-Institutes (www.RKI.de).

 

Nachfolgend erhalten Sie daher zum Einen einen Überblick der Friedhöfe, auf denen wir Trauerfeiern organisieren und zum anderen auch, welche Regelungen bis auf Weiteres gelten. 

 

Bad Soden: 

Mitteilung des Magistrats der Stadt Bad Soden vom 2. November 2020:

" Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der seit heute verschärften Regelungen hinsichtlich der Entwicklung der Corona-Fallzahlen gibt es auch im Friedhofswesen eine neue Regelung, die ab heute strikt einzuhalten ist:

Bei Beisetzungen gilt die Maskenpflicht nun sowohl im Innen- als auch im Außenbereich.

Es wird empfohlen, die Anzahl der Besucher auf ein Minimum zu beschränken, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten."

Tragen der Maske daher bei Betreten des Friedhofes und auch während der Trauerfeiern - sowohl in der Trauerhalle als auch draußen

 

Eddersheim

Max. 19 Personen in der Trauerhalle (einschl. Musiker, Pfarrer, Redner u.w.)

Tragen des Mund-Nasen-Schutzes bei Trauerfeiern auch am Sitzplatz und bei Verabschiedungen am Grab

 - Ausnahme: Maskenpflicht entfällt für Vortragende

Gesangsbeiträge und Blasmusik können nur ausserhalb der Trauerhallen und mit erweiterten Sicherheitsabständen von 3 Metern stattfinden. 

 

Frankfurt (mit Zeilsheim, Sindlingen, Höchst u.w.):

Die Anzahl der Trauergäste wird anhand der geltenden Abstandsregeln festgelegt. Die Anzahl der möglichen Trauergäste in den einzelnen Trauerhallen können Sie der Liste auf der Homepage www.friedhof-frankfurt.de entnehmen.

Ab einer Anzahl von mehr als 10 Personen sind wir verpflichtet, das Ordnungsamt über das Stattfinden der Trauerfeier zu informieren.

Der Mund-Nasen-Schutz ist permanent zu tragen. 

Bei Trauerfeiern im Außenbereich bzw. bei der Verabschiedung am Grab gelten die gültigen Abstandsregelungen (mind. 1,5 mtr. Abstand zueinander. Der Mund-Nasen-Schutz ist permanent zu tragen. 

 

Hattersheim:

Max. 18 Personen in der Trauerhalle (einschl. Musiker, Pfarrer, Redner u.w.)

Tragen des Mund-Nasen-Schutzes bei Trauerfeiern auch am Sitzplatz und bei Verabschiedungen am Grab

   - Ausnahme: Maskenpflicht entfällt für Vortragende

Gesangsbeiträge und Blasmusik können nur ausserhalb der Trauerhallen und mit erweiterten Sicherheitsabständen von 3 Metern stattfinden. 

 

Hofheim:

(Waldfriedhof Hofheim, Marxheim, Diedenbergen, Langenhain, Wildsachsen, Wallau, Lorsbach)

Nach § 1a Abs. 1 S.2 der CoKoBeV (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung der Hessischen Landesregierung) ist auf den Friedhöfen der Stadt Hofheim das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch während Trauerfeierlichkeiten und Bestattungen verpflichtend. 

Die maximale Sitzplatzanzahl in den Trauerhallen beträgt:

   Waldfriedhof: Hofheim: 30 Sitzplätze

   Friedhof Diedenbergen: 19 Sitzplätze

   Friedhof Langenhain: 16 Sitzplätze

   Friedhof Lorsbach: 18 Sitzplätze

   Friedhof Marxheim: 22 Sitzplätze

   Friedhof Wallau: 24 Sitzplätze

   Friedhof Wildsachsen: 9 Sitzplätze

Weiterhin gelten folgend aufgeführten Regelungen der Stadt Hofheim - wir bitten um Beachtung und Einhaltung.

 

Kelkheim:

Hinweis zum Tragen von Masken der Stadt Kelkheim (22.01.2021):

"Hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass laut der neuen Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten auf Grund der Corona-Pandemie (Stand 23.01.2021)

in den Trauerhallen (geschlossenen Räumen) während der Trauerfeiern folgende Masken getragen werden müssen:

OP-Masken oder virenfilternde Masken wie FFP2, KN95 oder N95."

 

Kriftel:

Gemeinde Kriftel

Zur Zeit gelten auf dem Friedhof in Kriftel folgende Regeln:

Ab 26.01.2021 dürfen in Kriftel max. 50 Personen an Trauerfeiern teilnehmen. Die Anzahl von 20 Personen in der Trauerhalle ist darin beinhaltet. 

In der Trauerhalle haben max. 20 Personen Platz (excl. Redner, Pfarrer, Mitarbeiter von Gemeinde und Bestattungsinstituten, Musiker)

Trauerfeiern werden nur nach vorheriger Anmeldung und Anzahl der Teilnehmer von der Gemeinde Kriftel genehmigt. Steigt die Zahl der Teilnehmer über die erlaubte räumlich genehmigte Zahl hinaus, muss der Personenkreis auf die entsprechende Anzahl der Teilnehmer eingeschränkt werden. 

Die generelle Maskenpflicht auf dem Friedhof wird aufgehoben.

Eine Mund- und Nasenbedeckung ist während der Trauerfeiern in der Trauerhalle auch am Sitzplatz zu tragen. Bei der Bestattung ist ebenfalls eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.

Es ist untersagt, Gegenstände zwischen einzelnen Personen, die nicht zu einem Hausstand gehören, untereinander auszutauschen bzw. zu übergeben. 

Geistliche sind, sofern der nötige Mindestabstand eingehalten wird, für die Dauer der Zeremonie von der Maskenpflicht befreit.

Auf Chorgesang und anderes gemeinsames Singen ist zu verzichten.

Vor der Trauerhalle dürfen z.Zt. 6 Stühle bereit gestellt werden.

Bitte lesen Sie hierzu auch folgende Anordnung der Gemeinde Kriftel sowie eine Information zur Bestuhlung

 

Okriftel:

Max. 20 Personen in der Trauerhalle (einschl. Musiker, Pfarrer, Redner u.w.)

Tragen des Mund-Nasen-Schutzes bei Trauerfeiern auch am Sitzplatz und bei Verabschiedungen am Grab

 - Ausnahme: Maskenpflicht entfällt für Vortragende

Gesangsbeiträge und Blasmusik können nur ausserhalb der Trauerhallen und mit erweiterten Sicherheitsabständen von 3 Metern stattfinden. 

 

Wiesbaden (Delkenheim, Nordenstadt, Breckenheim, Südfriedhof, u.w.):

In Wiesbaden und den angehörenden Ortschaften gelten folgende Regelungen:

"Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Wiesbaden hat neue Corona-Maßnahmen für Wiesbaden beschlossen. Ab Donnerstag, den 29. Oktober 2020 ist die Personenanzahl bei Trauerfeiern auf maximal 50 Personen beschränkt. Die maximalen Teilnehmerzahlen in den Trauerhallen bleiben vorerst bestehen. Eine entsprechende Pressemitteilung finden Sie anbei."

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Ausserdem möchten wir Ihnen folgende Verhaltensweisen und Umgangsformen während Trauerfeiern ans Herz legen:

Bitte halten Sie Abstand voneinander und vermeiden Sie Körperkontakt.

Wir bitten Sie vom Kondolieren mit der Hand oder durch Umarmungen abzusehen.

Bitte zeigen Sie Ihre Anteilnahme mit Blicken, Gesten oder Worten.

Zum Eintragen in ein ausliegendes Kondolenzbuch empfehlen wir das Verwenden eigenen Schreibmaterials.

Es liegen jedoch auch desinfizierte Schreibutensilien für Sie bereit. 

Wir begleiten Sie auch weiterhin wie gewohnt, unterstützen Sie in allen Fragen und Angelegenheiten und sind bemüht, trotz aller Vorgaben Ihnen und Ihrem Verstorbenen einen würdevollen Abschied zu bereiten.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen oder Anliegen haben. 

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis. 

Stefan Christ im Namen aller Mitarbeiter

27. April 2021