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Sollte der Arzt einen nicht natürlichen Tod feststellen,
so wird er zunächst die Kriminalpolizei rufen, die die
weiteren Vorgehensweisen fest legen wird. Verstirbt
der Angehörige in einem Pflegeheim oder einem Krankenhaus,
so werden diese Aufgaben von dem Pflegepersonal meist
nach vorheriger Absprache mit der Familie erledigt.
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Benachrichtigen Sie nun das Bestattungsinstitut
Christ & Sohn. Wir stehen Ihnen Tag und Nacht unter
der Telefonnummer 06192/42721 zur Verfügung.
In dieser schwierigen Lage können Sie sich auf unsere
Kompetenz und unser Einfühlungsvermögen verlassen.
Ist der Angehörige zu Hause verstorben, so liegt es
bei Ihnen, wie lange er bei Ihnen bleiben kann. Der
Gesetzgeber erlaubt hierbei einen Zeitraum von bis zu
36 Stunden. Somit haben Familie und Freunde die Möglichkeit,
in Ruhe Abschied zu nehmen. Bereits in dieser Zeit führen
wir mit Ihnen ein Gespräch, in dem alle wichtigen Fragen
besprochen werden können. Dieses Gespräch kann bei Ihnen
zu Hause oder in den Besprechungsräumen unseres Bestattungsinstituts
stattfinden.
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Legen Sie hierfür bitte folgende Dokumente bereit:
- Das Familienstammbuch
Sollte dieses nicht vorhanden oder unvollständig sein,
so sind folgende Einzeldokumente notwendig:
- Heiratsurkunde/ Familienbuch (bei Geschiedenen
mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil mit
Rechtskraftsvermerk)
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Sterbeurkunde (falls der Ehegatte bereits verstorben
ist)
- Der Personalausweis des Verstorbenen
- Die Todesbescheinigung (diese wird vom Arzt
ausgestellt)
- Die Versicherungskarte der Krankenkasse
- Nachweis der Renten (Pensionsversicherungen,
gesetzliche Renten)
- Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen)
- Grabdokumente (z.B. Urkunden über Nutzungsrechte
an einer Grabstätte)
Fehlen wichtige Dokumente, sind wir Ihnen gerne bei der
Beschaffung behilflich. |
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klicken Sie auf "Druckversion"und dort auf den Button
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schnell griffbereit ist. |
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