Wenn ein Mensch stirbt, stehen die Angehörigen vor einer schwierigen emotionalen Situation und vor der Anforderung, zahlreiche Entscheidungen, auch im Sinne des Verstorbenen, zu treffen.

Wir möchten Ihnen hier hilfreiche Ratschläge geben, wie Sie sich in einem solchen Fall richtig verhalten.

Stirbt ein Angehöriger zu Hause, muss zuerst ein Arzt gerufen werden. Ist Ihnen der Hausarzt des Verstorbenen bekannt, informieren Sie ihn oder dessen Vertreter. Ist dies nicht der Fall, so rufen Sie bei der nächsten Notdienstzentrale an. Der Arzt wird den Tod des Angehörigen feststellen und die nötige Todesbescheinung mit Todesursache und Todeszeit ausstellen. Diese wird im Regelfall bei dem Verstorbenen belassen.
 

Sollte der Arzt einen nicht natürlichen Tod feststellen, so wird er zunächst die Kriminalpolizei rufen, die die weiteren Vorgehensweisen fest legen wird. Verstirbt der Angehörige in einem Pflegeheim oder einem Krankenhaus, so werden diese Aufgaben von dem Pflegepersonal meist nach vorheriger Absprache mit der Familie erledigt.

Benachrichtigen Sie nun das Bestattungsinstitut Christ & Sohn. Wir stehen Ihnen Tag und Nacht unter der Telefonnummer 06192/42721 zur Verfügung. In dieser schwierigen Lage können Sie sich auf unsere Kompetenz und unser Einfühlungsvermögen verlassen.

Ist der Angehörige zu Hause verstorben, so liegt es bei Ihnen, wie lange er bei Ihnen bleiben kann. Der Gesetzgeber erlaubt hierbei einen Zeitraum von bis zu 36 Stunden. Somit haben Familie und Freunde die Möglichkeit, in Ruhe Abschied zu nehmen. Bereits in dieser Zeit führen wir mit Ihnen ein Gespräch, in dem alle wichtigen Fragen besprochen werden können. Dieses Gespräch kann bei Ihnen zu Hause oder in den Besprechungsräumen unseres Bestattungsinstituts stattfinden.

Legen Sie hierfür bitte folgende Dokumente bereit:

  • Das Familienstammbuch
    Sollte dieses nicht vorhanden oder unvollständig sein,
    so sind folgende Einzeldokumente notwendig:
    • Heiratsurkunde/ Familienbuch (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftsvermerk)
    • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
    • Sterbeurkunde (falls der Ehegatte bereits verstorben ist)
  • Der Personalausweis des Verstorbenen
  • Die Todesbescheinigung (diese wird vom Arzt ausgestellt)
  • Die Versicherungskarte der Krankenkasse
  • Nachweis der Renten (Pensionsversicherungen, gesetzliche Renten)
  • Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen)
  • Grabdokumente (z.B. Urkunden über Nutzungsrechte an einer Grabstätte)
Fehlen wichtige Dokumente, sind wir Ihnen gerne bei der Beschaffung behilflich.
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